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Ausbildungsklassen

Klasse B

  • Mindestens 17 (BF17) bzw. 18 Jahre alt
  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 T
  • Beinhaltet AM, L

Theorieunterricht

  • 12 x 90 Minuten Theorie Grundstoff
  • 2 x 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Praktische Mindestausbildung

  • 5 x 45 Minuten Bundes- und Landstraßen
  • 4 x 45 Minuten Autobahn
  • 3 x 45 Minuten Dämmerung- und Dunkelzeitfahrt

Theorieprüfung

  • Frühstens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • 30 Fragen (20 Grundstoff + 10 Zusatzstoff), zulässige Fehlerpunkte 10, es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet
  • Geltungsdauer einer theoretischen Prüfung 12 Monate
  • Nicht bestandene Prüfung können nach frühstens zwei Wochen wiederholt werden

Praktische Prüfung

  • Frühstens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters
  • Prüfungsdauer 55 Minuten
  • Nicht bestandene Prüfung können nach frühstens zwei Wochen wiederholt werden

Klasse BF17

Das begleitete Fahren mit 17 Jahren unterscheidet sich vom „normalen“ Führerschein darin, dass die Fahrschüler sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden können. Nach bestandener praktischer Prüfung (frühestens 4 Wochen vor dem 17. Geburtstag) erhältst du eine Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind.

Diese Bescheinigung ist nur innerhalb Deutschlands gültig.

Voraussetzungen für Begleiter:
(mindestens eine namentlich benannte Person)

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt 3)
  • Max. 1 Punkt im KBA-Verkehrszentralregister (neues System)

Auflagen:

Das Fahren ist nur zusammen mit der in der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitperson erlaubt

Auch für die Begleitperson gilt ein Drogen- und Alkoholverbot (max. 0,5 Promille)

Fahrzeugführer ist der/die Fahrer/-in, nicht die Begleitperson!

Klasse BE

  • Mindestalter 18 Jahre/17 Jahre beim begleiteten Fahren
  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 T
  • plus Anhänger bis 3,5 T
  • Vorbesitz Klasse B

Praktische Mindestausbildung

  • 3 x 45 Minuten Bundes- und Landstraßen
  • 1 x 45 Minuten Autobahn
  • 1 x 45 Minuten Dämmerung- und Dunkelheitsfahrt

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B

Es dürfen alle zweirädrigen Kraftfahrzeuge gefahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h beträgt und deren Hubraum auf 50 cm begrenzt ist. Die Nutzleistung beläuft sich auf 4 kW. Klassischerweise sind damit Moped und Roller gemeint.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 15 Jahre

Theorieunterricht

  • 12 Unterrichtseinheiten (UE) à 90 Minuten Grundstoff
  • 2 UE á 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Praktische Ausbildung

  • Übungsstunden nach Bedarf

Sonstiges

  • Notwendige Motorradschutzbekleidung: passender Motorradhelm, Motorradhandschuhe, eng anliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor mit Prüfzeichen (falls nicht in Motorradjacke integriert), Motorradhose, Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz.
  • Die Lehrfahrzeuge sind Automatikfahrzeug

Klasse A1

Krafträder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von bis zu 15kW.

Einschluss der Klasse AM

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre

Theorieunterricht

  • 12 Unterrichtseinheiten (UE) à 90 Minuten Grundstoff
  • 4 UE á 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Theorieunterricht bei Erweiterung (außer AM):

  • 6 UE á 90 Minuten Grundstoff
  • 4 UE á 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Praktische Ausbildung

  • Übungsstunden nach Bedarf
  • 5 á 45 Minuten Überland
  • 4 á 45 Minuten Autobahn
  • 3 á 45 Minuten Nachtfahrt

Sonstiges

  • Notwendige Motorradschutzbekleidung: passender Motorradhelm, Motorradhandschuhe, enganliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor mit Prüfzeichen (falls nicht in Motorradjacke integriert), Motorradhose, Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz.

Klasse A2

a) Krafträder auch mit Beiwagen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW Motorleistung abgeleitet sind.

Einschluss der Klassen A1 und AM.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre

Theorieunterricht bei Direkteinstieg

  • 12 Unterrichtseinheiten (UE) à 90 Minuten Grundstoff
  • 4 UE á 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Praktische Ausbildung bei Direkteinstieg

  • Übungsstunden nach Bedarf
  • 5 á 45 Minuten Überland          
  • 4 á 45 Minuten Autobahn
  • 3 á 45 Minuten Nachtfahrt

Theorieunterricht bei Erweiterung (außer bei Klasse AM):

  • 6 UE á 90 Minuten Grundstoff
  • 4 UE á 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff

Praktische Ausbildung bei Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2 unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1

  • Übungsstunden nach Bedarf
  • 3 á 45 Minuten Überland          
  • 2 á 45 Minuten Autobahn
  • 1 á 45 Minuten Nachtfahrt

 Aufstiegsregelung

Wer zwei Jahre im Besitz der Klasse A1 ist, benötigt zum Aufstieg auf die Klasse A2 lediglich eine praktische Prüfung.

Sonstiges

  • Notwendige Motorradschutzbekleidung: passender Motorradhelm, Motorradhandschuhe, enganliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor mit Prüfzeichen (falls nicht in Motorradjacke integriert), Motorradhose, Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz.
  • Die Lehrfahrzeuge sind mit Schaltung

Klasse A

Krafträder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von mehr als 50³ oder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von mehr als 15kW.

Voraussetzungen

  • Mindestalter:
    • 24 Jahre bei Direkteinstieg
    • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A (Mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 erforderlich)

Theorieunterricht Direkteinstieg

  • 12 Unterrichtseinheiten (UE) Grundstoff à 90 Minuten
  • 4 UE klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

Praktische Ausbildung Direkteinstieg

  • Übungsstunden nach Bedarf
  • 5 á 45 Minuten Überland
  • 4 á 45 Minuten Autobahn
  • 3 á 45 Minuten Nachtfahrt

Theorieunterricht bei Erweiterung (außer AM)

  • Ø 6 UE Grundstoff á 90 Minuten
  • Ø 4 UE klassenspezifischer Zusatzstoff á 90 Minuten

 Praktische Ausbildung von A1 auf A oder

A2 auf A unterhalb von 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

(jeweils unter Beachtung des Mindestalters von 24 Jahren)

  • Übungsstunden nach Bedarf
  • 3 á 45 Minuten Überland
  • 2 á 45 Minuten Autobahn
  • 1 á 45 Minuten Nachtfahrt

Aufstiegsregelung

Beim Aufstieg von A2 auf A nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2 ist lediglich eine praktische Prüfung erforderlich! – Mindestalter 20 Jahre.

Sonstiges

  • Notwendige Motorradschutzbekleidung: passender Motorradhelm, Motorradhandschuhe, enganliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor mit Prüfzeichen (falls nicht in Motorradjacke integriert), Motorradhose, Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz.
  • Die Lehrfahrzeuge sind mit Schaltung

B196

Krafträder auch mit Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt.

Die Regelung berechtigt nur zu Fahrten im Inland.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z.B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich ist.

 Voraussetzungen

  • 5 Jahre Besitz der Klasse B
  •  Mindestalter 25 Jahre

Theorieunterricht

  • 4 Unterrichtseinheiten (UE) à 90 Minuten klassenspezifischen Unterricht

Praktische Ausbildung

  •  4 UE à 90 Minuten
  •  1 á 45 Minuten Autobahn
  •  1 á 45 Minuten Überland

Antragsstellung

  • Nach der Ausbildung in der Fahrschule wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Mit dieser stellt der Bewerber bei der Fahrerlaubnisbehörde den Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in seinen Kartenführerschein.

Sonstiges

  • Notwendige Motorradschutzbekleidung: passender Motorradhelm, Motorradhandschuhe, enganliegende Motorradjacke, einen Rückenprotektor mit Prüfzeichen (falls nicht in Motorradjacke integriert), Motorradhose, Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz.
  • Die Lehrfahrzeuge sind mit Schaltung

CE

Was man mit der Klasse CE fahren darf

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse C erforderlich
  • Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre*
  • Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
  • Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
  • Einschluss der Klassen: C1E, BE und T sowie DE, sofern D vorhanden ist
  • Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis, Wiederholungsuntersuchungen: alle 5 Jahre

* nach Erwerb „Grundqualifikation BKF“ oder bei einer Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf

Erforderliche Antragsunterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf (Arzt nach freier Wahl)
  • Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, das Zeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis* über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein

* Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter.

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

Bei Erweiterung:

  • 6 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse C = 4

Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE:

  • 6 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff 10 für Klasse C, 4 für Klasse CE

Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen B, C und CE:

  •   6*/12 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff 2 für Klasse B, 10 für Klasse C, 4 für Klasse CE

* sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist

C

Was man mit der Klasse C fahren darf

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Auch Fahrzeuge dieser Klasse mit, insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung: Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Einsatzfahrzeuge der Polizei, Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks, Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge, beschussgeschützte Fahrzeuge, Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge, spezialisierte Verkaufswagen, rollstuhlgerechte Fahrzeuge, Leichenwagen und Wohnmobile. Gilt entsprechend für CE.

Im Inland auch Kraftomnibusse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre*
  • Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
  • Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
  • Einschluss der Klassen: C1
  • Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis
  • Wiederholungsuntersuchungen: alle 5 Jahre

* nach Erwerb „Grundqualifikation BKF“ oder bei einer Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf

Erforderliche Antragsunterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf (Arzt nach freier Wahl)
  • Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, das Zeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis* über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein

* Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter.

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

Bei Erweiterung:

  • 6 Grundstoff und klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse B = 10, C1 = 4, D1 = 4, D = 2

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C:

  • 6*/12 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff 2 für Klasse B, 10 für Klasse C

* sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist

Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung von B auf C (oder beim gemeinsamen Erwerb B und C)

  • Grundausbildung und 5 ÜL / 2 AB / 3 NF

Bei Erweiterung von C1 auf C

  • Grundausbildung und 3 ÜL / 1 AB / 1 NF

C1

Was man mit der Klasse C1 fahren darf

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Auch Fahrzeuge dieser Klasse mit, insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung: Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Einsatzfahrzeuge der Polizei, Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks, Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, Krankenkraftwagen, Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge, beschussgeschützte Fahrzeuge, Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge, spezialisierte Verkaufswagen, rollstuhlgerechte Fahrzeuge, Leichenwagen und Wohnmobile. Gilt entsprechend für C1E.

Im Inland auch Kraftomnibusse ohne Fahrgäste bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
  • Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
  • Einschluss der Klassen: keine
  • Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis
  • Wiederholungsuntersuchungen: vor jedem Fristablauf

Erforderliche Antragsunterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf (Arzt nach freier Wahl)
  • Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, das Zeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis* über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung) eventuell bereits vorhandener Führerschein

* Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter.

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

Bei Erweiterung:

  • 6 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse B = 6, D1 = 2, D = 2

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und C1:

  • 6*/12 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff 2 für Klasse B, 6 für Klasse C1

* sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist

Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung von B auf C1 (oder beim gemeinsamen Erwerb B* und C1)

  • 3 ÜL / 1 AB / 1 NF

 

C1E

Was man mit der Klasse C1E fahren darf

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt, der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Im Inland auch Kraftomnibusse – gegebenenfalls mit Anhänger –bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse C1 erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
  • Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
  • Einschluss der Klassen: BE sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist)
  • Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis
  • Wiederholungsuntersuchungen: vor jedem Fristablauf

Erforderliche Antragsunterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf (Arzt nach freier Wahl)
  • Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, das Zeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis* über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein

* Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter.

Die theoretische Mindestausbildung

Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse C1E nicht vorgeschrieben.

Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung von C1 auf C1E

  • Grundausbildung und 3 ÜL / 1 AB / 1 NF

Gemeinsamer Erwerb von Klasse C1 und C1E (oder gemeinsamer Erwerb B*, C1 und C1E)

  • Grundausbildung und 4 ÜL (Solo 1, Zug 3) / 2 AB (Solo 1, Zug 1) /2 NF (Solo 0, Zug 2)

 

D

Was man mit der Klasse D fahren darf

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 24 Jahre, 23 Jahre*, 21 Jahre**, 20 Jahre***,18 Jahre****
  • Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
  • Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
  • Einschluss der Klassen: D1
  • Ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis; bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • Wiederholungsuntersuchungen: Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis.
  • Bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.

* nach Erwerb „Beschleunigte Grundqualifikation BKF“
** nach Erwerb „Grundqualifikation BKF“ oder „Beschleunigte Grundqualifikation BKF“ (Linienverkehr bis 50 km)
*** bei einer Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
**** bei einer Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“
oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf (Linienverkehr bis 50 km oder Fahrten ohne Fahrgäste)

Erforderliche Antragsunterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • Führungszeugnis gemäß Bundeszentralregistergesetz
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf (Arzt nach freier Wahl)
  • bei Ersterteilung oder Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (Betriebs-und Arbeitsmediziner) oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf
  • Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, das Zeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis* über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein

* Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter.

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

Bei Erweiterung:

  • 6 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse B = 18, C1 = 12, D1 = 8, C = 8

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D:

  • 6*/12 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff 2 für Klasse B, 18 für Klasse D

* sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist

Die praktische Mindestausbildung

Bei Vorbesitz Klasse C (mehr als 2 Jahre)

  • 7 Grundausbildung und 8 ÜL / 4 AB / 3 NF

Bei Vorbesitz Klasse C (bis 2 Jahre)

  • 14 Grundausbildung und 16 ÜL / 8 AB / 6 NF

Bei Vorbesitz Klasse B und C1 (mehr als 2 Jahre)

  • 33 Grundausbildung und 12 ÜL / 8 AB / 5 NF

Bei Vorbesitz Klasse B und C1 (bis 2 Jahre)

  • 45 Grundausbildung und 22 ÜL / 14 AB / 8 NF

Bei Vorbesitz Klasse D1

  • 20 Grundausbildung und 5 ÜL / 5 AB / 5 NF

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B* und D

  • 45 Grundausbildung und 22 ÜL / 14 AB / 8 NF

* Die Ausbildung der Klasse B ist wie beim Ersterwerb durchzuführen und muss gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Prüfung im Wesentlichen erfüllt sind (z. B., dass nahezu alle Ausbildungsfahrten absolviert wurden), bevor mit der Ausbildung der Klasse D begonnen werden darf.

 

DE

Was man mit der Klasse DE fahren darf

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 24 Jahre, 23 Jahre*, 21 Jahre**, 20 Jahre***, 18 Jahre****
  • Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
  • Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
  • Einschluss der Klassen: D1E und BE
  • Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis; bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • Wiederholungsuntersuchungen: Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis.
  • Bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.

* nach Erwerb „Beschleunigte Grundqualifikation BKF“
** nach Erwerb „Grundqualifikation BKF“ oder „Beschleunigte Grundqualifikation BKF“
(Linienverkehr bis 50 km)
*** bei einer Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
**** bei einer Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“
oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf (Linienverkehr bis 50 km oder
Fahrten ohne Fahrgäste)

Erforderliche Antragsunterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • Führungszeugnis gemäß Bundeszentralregistergesetz
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf (Arzt nach freier Wahl)
  • bei Ersterteilung oder Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (Betriebs- und Arbeitsmediziner) oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf
  • Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, das Zeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis* über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)

* Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter.

Die theoretische Mindestausbildung

Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse DE nicht vorgeschrieben.

Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung von D auf DE

  • 4 Grundausbildung und 3 ÜL / 1 AB / 1 NF

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B*, D und DE

Bei Vorbesitz Klasse C (mehr als 2 Jahre)

  • 11 Grundausbildung und 11 ÜL / 5 AB / 4 NF

Bei Vorbesitz Klasse C (bis 2 Jahre)

  • 18 Grundausbildung und 19 ÜL / 9 AB / 7 NF

Bei Vorbesitz Klasse B und C1 (mehr als 2 Jahre)

  • 37 Grundausbildung und 15 ÜL / 9 AB / 6 NF

Bei Vorbesitz Klasse B und C1 (bis 2 Jahre)

  • 49 Grundausbildung und 25 ÜL / 15 AB / 9 NF

Bei Vorbesitz Klasse D1

  • 24 Grundausbildung und 8 ÜL / 6 AB / 6 NF

* Die Ausbildung der Klasse B ist wie beim Ersterwerb durchzuführen und muss gewähr-
leisten, dass die Voraussetzungen für die Prüfung im Wesentlichen erfüllt sind (z. B., dass
nahezu alle Ausbildungsfahrten absolviert wurden), bevor mit der Ausbildung der Klasse
D begonnen werden darf.

 

D1

Was man mit der Klasse D1 fahren darf

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre*
  • Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
  • Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
  • Einschluss der Klassen: keine
  • Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis; bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • Wiederholungsuntersuchungen: Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis.
  • Bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.

* bei einer Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf

Erforderliche Antragsunterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • Führungszeugnis gemäß Bundeszentralregistergesetz
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf (Arzt nach freier Wahl)
  • bei Ersterteilung oder Verlängerung über das 50. Lebensjahr hin-aus ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (Betriebs- und Arbeitsmediziner) oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf
  • Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, das Zeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein)
    · Nachweis* über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)

* Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter.

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

Bei Erweiterung:

  • 6 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff bei Vorbesitz der Klasse B = 10, C1 = 4, D1 = 8, C = 4

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D1:

  • 6*/12 Grundstoff, klassenspezifischer Zusatzstoff 2 für Klasse B, 10 für Klasse D1

* sofern bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist

Die praktische Mindestausbildung

Bei Vorbesitz Klasse C (mehr als 2 Jahre)

  • 6 Grundausbildung und 4 ÜL / 2 AB / 2 NF

Bei Vorbesitz Klasse C (bis 2 Jahre)

  • 8 Grundausbildung und 8 ÜL / 4 AB / 4 NF

Bei Vorbesitz Klasse B und C1 (mehr als 2 Jahre)

  • 16 Grundausbildung und 8 ÜL / 4 AB / 4 NF

Bei Vorbesitz Klasse B und C1 (bis 2 Jahre)

  • 41 Grundausbildung und 19 ÜL / 12 AB / 7 NF

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B* und D1

  • 41 Grundausbildung und 19 ÜL / 12 AB / 7 NF

* Die Ausbildung der Klasse B ist wie beim Ersterwerb durchzuführen und muss gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Prüfung im Wesentlichen erfüllt sind (z. B., dass nahezu alle Ausbildungsfahrten absolviert wurden), bevor mit der Ausbildung der Klasse D1 begonnen werden darf.

D1E

Was man mit der Klasse D1E fahren darf

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse D1 erforderlich
  • Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre*
  • Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
  • Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
  • Einschluss der Klassen: BE
  • Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis; bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • Wiederholungsuntersuchungen: Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis.
  • Bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.

* bei einer Ausbildung zum/zur „Berufskraftfahrer/in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf

Erforderliche Antragsunterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • Führungszeugnis gemäß Bundeszentralregistergesetz
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, die nicht älter als ein Jahr sein darf (Arzt nach freier Wahl)
  • bei Ersterteilung oder Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (Betriebs- und Arbeitsmediziner) oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf
  • Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen (Augenarzt nach freier Wahl, das Zeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis* über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein

* Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter.

Die theoretische Mindestausbildung

  • Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse D1E nicht vorgeschrieben.

Die praktische Mindestausbildung

Bei Erweiterung von D1 auf D1E

  • 4 Grundausbildung und 3 ÜL / 1 AB / 1 NF

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B*, D1 und D1E

Bei Vorbesitz Klasse C (mehr als 2 Jahre)

  • 10 Grundausbildung und 7 ÜL / 3 AB / 3 NF

Bei Vorbesitz Klasse C (bis 2 Jahre)

  • 12 Grundausbildung und 11 ÜL / 5 AB / 5 NF

Bei Vorbesitz Klasse B und C1 (mehr als 2 Jahre)

  • 20 Grundausbildung und 11 ÜL / 5 AB / 5 NF

Bei Vorbesitz Klasse B und C1 (bis 2 Jahre)

  • 45 Grundausbildung und 22 ÜL / 13 AB / 8 NF

* Die Ausbildung der Klasse B ist wie beim Ersterwerb durchzuführen und muss gewährleisten, dass die Voraussetzungen für die Prüfung im Wesentlichen erfüllt sind (z. B., dass nahezu alle Ausbildungsfahrten absolviert wurden), bevor mit der Ausbildung der Klasse D1 begonnen werden darf.

L

Was man mit der Klasse L fahren darf

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
  • Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
  • Einschluss der Klassen: keine
  • Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest

Erforderliche Antragsunterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne
    Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis* über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein

* Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter.

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

Bei Ersterteilung:

  • 12 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff

Bei Erweiterung:

  • 6 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff

Die praktische Mindestausbildung

  • Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

T

Was man mit der Klasse T fahren darf

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für and- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH)18 Jahre bei 60 km/h (bbH)
  • Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
  • Einschluss der Klassen: AM und L
  • Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest

* durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit

Erforderliche Antragsunterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis* über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)

* Bescheinigungen über „Erste Hilfe“ (ausgestellt bis 20.10.2015) gelten weiter.

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

Bei Ersterteilung:

  • 12 Grundstoff, 6 klassenspezifischer Zusatzstoff

Bei Erweiterung:

  • 6 Grundstoff, 6 klassenspezifischer Zusatzstoff

Die praktische Mindestausbildung

  • Grundausbildung, keine besonderen Ausbildungsfahrten

Führerschein Klasse B, BE und A in deiner Fahrschule in Schwanewede, Bremen, RITTERHUDE und Osterholz-Scharmbeck

Lerne Auto fahren und genieße die unendliche Freiheit!

Mobilität ist in der heutigen Zeit unverzichtbar. Du willst am Ball bleiben und dich nicht einschränken lassen, mehr Unabhängigkeit gewinnen und selbst entscheiden können, welche Richtung du einschlägst. Komm zur Fahrschule A. & S. Wulf und nimm das Steuer in die Hand – bei uns bist du richtig, wenn du den Pkw-Führerschein schon bald dein Eigen nennen willst. Wir bilden aus in den Ausbildungsklassen B, BE und A. Komm vorbei und lass dich von uns beraten!

Du willst den Pkw-Führerschein? In unserer Fahrschule vermitteln wir alle Skills

Ein erfahrenes und freundliches Team und Fahrzeuge, die top-gepflegt auf ihren Einsatz warten, stehen dir an allen unseren 6 Standorten in Schwanewede, Bremen-Vegesack, Bremen-Blumenthal, Bremen-Burgdamm und Ritterhude sowie Osterholz-Scharmbeck zur Verfügung. Wir wissen, worauf es beim Lernen für den Führerschein ankommt, und vermitteln dir in unserer Fahrschule alles wichtige Wissen in Theorie und Praxis in lockerer Atmosphäre und mit jeder Menge Spaß. Dass du dich später sicher und vorausschauend im Straßenverkehr bewegen kannst, ist unser gemeinsames Ziel.

Mit Vollgas zur Fahrerlaubnis – unsere Fahrschule freut sich auf dich!

Sicher hast du jetzt noch einige Fragen an uns, bevor es für dich mit der Mission Führerschein losgehen kann. Komm doch einfach zu den Öffnungszeiten in einem unserer Standorte in Schwanewede, Bremen-Vegesack, Bremen-Blumenthal, Bremen-Burgdamm und Ritterhude sowie Osterholz-Scharmbeck vorbei und informiere dich. Wir geben dir alles Wissenswerte rund um den Führerschein, Fahrstunden, Erste-Hilfe-Kurse, Termine, Prüfungen und Preise mit auf den Weg und freuen uns auf deine Anmeldung!

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Fahrschule A. & S. Wulf GmbH Schwanewede
4.9 Exzellent
Ermittelt aus 53 Euroweb Kundenbewertungen
Weitere Bewertungen auf:
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vor 5 Monaten
Der beste Fahrlehrer Nizar hat alles klar und deutlich erklärt und dadurch beim ersten Mal bestanden
vor 6 Monaten
Jeremy ist der beste Fahrlehrer!!! #Gehaltserhöhung bin mit allem zufrieden gewesen und kam Dank ihm super schnell durch meine Prüfung. Und Marc hat super unterrichtet, ihr seid Top. 👌🏽
vor 8 Monaten
Jeremy sehr sehr gut. Die Fahrschule ist sehr kompetent vom Büro bis zu dem Fahrlehrer.
vor 8 Monaten
Ich möchte mich herzlich bei der Fahrschule für den hervorragenden Service bedanken. Besonders möchte ich meinem Fahrlehrer Jeremy danken, der absolut fantastisch war. Seine Geduld, Professionalität und freundliche Art haben das Lernen zu einem Vergnügen gemacht. Der gesamte Prozess, von der Anmeldung bis zur Prüfung, war schnell und reibungslos. Ich bin überzeugt, dass er der beste Fahrlehrer ist, den man sich wünschen kann. Vielen Dank für diese großartige Erfahrung!
vor 8 Monaten
Fahrschule und Fahrlehrer sehr anpassungsfähig und kann Qualitäten perfekt einschätzen. Ohne Komplikationen die Ausbildung abgeschlossen. Dankeschön!
vor 9 Monaten
Super Fahrschule! Bin in insgesamt drei Monaten durch gewesen. Super liebes Kollegium, wurde immer gut behandelt. Sei es von der lieben Dame an der Rezeption, der Lehrer im Theorieunterricht oder mein lieber Fahrlehrer. Werde diese Fahrschule jedem weiterempfehlen! An Benjamin: Ok. Ja. Sorry. ;)
vor 9 Monaten
Ich möchte allen Mitarbeitern ein großes Dankeschön aussprechen, denn dies ist die beste Schule, die wir in Bremen haben.
vor 10 Monaten
I went to use this opportunity to thank my driving instructor for the services because he did a great job for me he make me understand everything Is name is Jeremy is the best
vor 10 Monaten
Jeremy, bester Fahrlehrer! Hat immer Spaß gemacht mit ihm zu fahren!
vor 11 Monaten
Super Fahrschule! Die Zweirad Ausbildung ist echt der Hammer. Man lernt dort nicht nur für die Prüfung, sondern auch für später auf der Straße. 👍
vor 11 Monaten
Top Fahrschule. Ging alles zügig und sehr strukturiert. Zu den Fahrstunden kann ich nur sagen, wenn alle Fahrlehrer hier das so gut können wie meiner, wird niemand probleme haben. Ebenso werden nur die Stunden gemacht die tatsächlich benötigt werden. Meinen Dank an alle mit denen ich zu tun hatte. Macht weiter so!
vor 11 Monaten
Ich möchte gerne meine Erfahrung mit meiner Fahrschule teilen, denn alles lief einfach toll! Der Praxis Unterricht, sowie der theoretische Teil war nicht nur informativ, sondern hat auch richtig Spaß gemacht. Ich habe eine Menge gelernt und fühlte mich bestens darauf vorbereitet, hinter dem Steuer zu sitzen. Besonders gefallen hat mir, wie gut der theoretische Unterricht gestaltet war. Anstatt trocken und langweilig zu sein, war er interessant und interaktiv. Die Inhalte wurden auf eine Weise präsentiert, die das Lernen erleichtert hat. Auch das Fahrpraktikum verlief richtig gut. Das Auto ließ sich mega gut fahren und ich fühlte mich von Anfang an sicher auf der Straße. Das Team der Fahrschule war äußerst freundlich und hilfsbereit. Sie standen immer mit Rat und Tat zur Seite und haben einen positiven Lernumfeld geschaffen. Alles in allem kann ich diese Fahrschule wärmstens empfehlen! Wer auf der Suche nach einer Fahrschule ist, die nicht nur effektiv ist, sondern auch Spaß macht, ist hier genau richtig :)
Kommentar: Hallo Gabriela, wir freuen uns sehr, dass Du so gute Erfahrungen bei uns sammeln konntest. Vielen Dank für deine ausführliche Rezension. Wir wünschen Dir Gute Fahrt!
vor 1 Jahr
Fahrschule (A. & S. Wulf GmbH | Bremen-Vegesack) – Einwandfreie Erfahrung! Ich möchte meine Erfahrung mit der Fahrschule (A. & S. Wulf GmbH | Bremen-Vegesack )teilen, die durchweg positiv war. Verwaltung: Die Anmeldung und Organisation der Fahrstunden lief reibungslos und unkompliziert. Das Personal war stets freundlich und hilfsbereit, und alle Fragen wurden schnell und kompetent beantwortet. Fahrlehrer: Mein Fahrlehrer, Jeremy Gramsch, war ausgezeichnet. Er war geduldig, ruhig und stets professionell. Er erklärte die Themen klar und verständlich und nahm sich Zeit für alle meine Fragen. Ausbildung: Die Fahrausbildung war umfassend und gründlich. Ich fühlte mich gut vorbereitet auf die Prüfung und bestand diese beim ersten Mal. Fazit: Ich kann die Fahrschule Fahrschule (A. & S. Wulf GmbH | Bremen-Vegesack) wärmstens empfehlen. Sie bietet eine qualitativ hochwertige Ausbildung in einer freundlichen und professionellen Atmosphäre.
vor über einem Jahr
Geht hier hin wenn ihr Qualität, Effizienz und Spaß mögt. Hammer Fahrschule
vor über einem Jahr
Sehr gut, ich kann nur weiterempfehlen. N
vor über einem Jahr
Sehr gute und Kompetente Fahrlehrer
vor über einem Jahr
Alles war perfekt
vor über einem Jahr
Die vielen Fahrstunden haben sich gelohnt.
vor über einem Jahr
Immer schnell Termine bekommen und nett/respektvoll behandelt worden
vor über einem Jahr
Vielen Dank für alles.
vor über einem Jahr
Ein gutes Fahrschule und super Fahrlehrer
vor über einem Jahr
Super!!
vor über einem Jahr
Bester Fahrlehrer Maurice..
vor über einem Jahr
Ganz nett und freundlich
vor über einem Jahr
Ich als Angst-Kandidatin kann jedem dem es auch so geht die Fahrschule Wulf zu 100% empfehlen. Danke für die tolle Ausbildung!
vor über einem Jahr
1
vor über einem Jahr
Sehr gute
vor über einem Jahr
Ich bedanke mich bei Johann den Fahrlehrer
vor über einem Jahr
Ich habe persönlich sehr gute Erfahrung und habe heute die Prüfung bestanden. Dafür muss ich mich bei Herr. Kernicke bedanken. Er war immer geduldig und professionell. Bei Fahren erklärt er mir sofort, worauf man achten soll und auch den Grund, was ich persönlich sehr wichtig finde. Wenn man den Grund weiß, werden die Fehler in Zukunft vermeidet. Ich kann Herr Kernicke nur weiter empfehlen. Der war immer pünktlich und sehr gut organisiert für meinen Fahrplan. Danke für Unterstützung und Begleitung bis Erfolg.
vor über einem Jahr
Sascha, mein lieblings Fahrlehrer <3
vor über einem Jahr
Super freundliche Mitarbeiter und Fahrer. Tolle und effektive Fahrausbildung.
vor über einem Jahr
Sehr gute Fahrschule! Mann lernt schnell und die Fahrlehrer bringen einem schnell und vor allem sicher, in die Prüfung.
vor über einem Jahr
Sehr gute und nette Team, auf jedem Fall die beste Fahrlehrer 🤚🏻
vor über einem Jahr
In allen Punkten einfach nur spitze!! Sehr empfehlenswert.
vor über einem Jahr
Richtig gutes Team und echt fix. Nur zu empfehlen.
vor über einem Jahr
Super Fahrschule...viele Grüße an Sascha
vor über einem Jahr
Sehr freundlich und ziehen einen nicht ab.
vor über einem Jahr
Super Fahrschule, sehr nette und kompetente Fahrlehrer. Man wird sehr gut vorbereitet, kann ich nur weiter empfehlen!
vor über einem Jahr
Ich konnte relativ schnell und problemlos meinen Führerschein machen.
vor über einem Jahr
Eine super tolle Fahrschule. Kann ich nur empfehlen. Der Theorie unterricht wird sehr familiär gehalten. Auch die Fahrstd mit den fahrlehrer sind sehr entspannend. 👍👍👍👍👍👍👍 An das ganze Team macht weiter so
vor über einem Jahr
Super Fahrschule! Nette und geduldige Fahrlehrer!
vor über einem Jahr
Ich bin hier Fahrlehrer, alles entspannt ...!
vor über einem Jahr
Super Fahrschule, alle sehr freundlich und hilfsbereit. Einer der günstigsten in Bremen Nord. Weiter zu empfehlen
vor über einem Jahr
Hallo ich habe hier mein Führerschein in kürzester ZEIT wieder zurück bekommen, wie von Herrn Wulf versprochen. Der Theorie.- und Praxisunterricht wurden sehr gut und kompetent vermittelt, deshalb kann ich die Fahrschule Wulf nur weiterempfehlen. Macht weiter so👍👍👍👍👍 Mit freundlichen Grüßen Andre
vor über einem Jahr
Sehr netter Service, nette Beratung und Kompetenz. Hier wird das Fahren und erlernen von Fahrzeugführung noch groß geschrieben. Nicht so wie andere Betriebe wo man Simulation machen muss. Es ist kosten günstig einfach und man kann es schnell durchziehen.
vor 5 Monaten
vor 11 Monaten
vor über einem Jahr
vor über einem Jahr
vor über einem Jahr
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